Sex-Assistenz

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Über die ethischen und finanziellen Grenzen von Sexualbegleitung.

Stellt euch vor, ihr könnt nicht alleine Sex haben. Ihr habt eine Lähmung oder Probleme mit der Motorik. Auch euer Partner ist körperlich beeinträchtigt. Was würdet ihr dann machen?
Die Antwort könnte Sex-Assistenz sein.

KULTURKOMPASS


Sex ist kein Tabuthema mehr. Sollte es auch nicht. Aber während es einige Menschen fast täglich tun, bleibt es anderen verwehrt.

Eine Lösung für Menschen mit körperlicher Behinderung, die natürlich auch das Bedürfnis nach Sex haben, kann Sexualbegleitung oder Sex-Assistenz sein. Dabei helfen Dienstleister beim Sex oder schlafen mit ihren Kunden. Der Unterschied zwischen Sexualbegleitung und Prostitution sehen viele in der Qualifikation. Eine Sexualbegleitung ist vielleicht schon geschulter oder erfahrener mit Menschen mit Behinderung. Eine andere Ebene nimmt dann der Begriff Heilpraktiker ein. Diese bieten meistens rein sinnliche, Tantramassagen oder Berührungen an und weisen eine selbstbezahlte Ausbildung vor.

In den Augen einiger Menschen ist das nur Prostitution und sollte verboten sein. Andere wiederum sehen das als alltägliches Bedürfnis an, dass die Krankenkasse finanziell übernehmen sollen. Krankenkassen zahlen eine 24 Stunden Kraft für Menschen mit Behinderung, so dass Dinge des täglichen Lebens mit Hilfe erledigt werden können. Aber Sex zählt laut der KKH nicht zu alltäglichen Bedürfnissen. Auf eine Anfrage zu einer Stellungnahme hieß es:


Die Gesellschaft Profamilia setzt sich für die Kostenübernahme der Sexualbeihilfeleistung ein und hat 2005 einen Bericht zur sexuellen Assistenz in Europa erstellt. Dabei kam raus, dass Sexualassistenz Europaweit kaum bekannt ist. Kontakt zu Assistenzen werden hauptsächlich von den KundInnen selbst hergestellt.

Am 1.Januar 2002 wurde in Deutschland die Sittenwidrigkeit der Prostitution abgeschafft. Dann im Januar 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Das verpflichtet Menschen, die sexuelle Dienste anbieten zur Anmeldepflicht und sie bekommen einen Arbeitsausweis, den sie immer bei sich haben müssen. Kontrollen können jederzeit durchgeführt werden.
Kritiker machten auf die verlorene Anonymität und dessen Folgen aufmerksam. Viele wollten und konnten ihre Daten nicht staatlich erfassen lassen. Männer und Frauen, die vorher unter dem Schutz eines Bordells gearbeitet haben, sind jetzt verschwunden. Die Angst vor der Kontrolle hat sie in die Illegalität gedrängt. Man trifft sich jetzt wieder heimlich oder macht in Annoncen Taschengeld Angebote. Und die, die sich legal mit Prostituiertenausweis anbieten, können schön hohe Preise verlangen. Insbesondere von Menschen mit Behinderung.


Weiterführende Links:

Beratungsstelle Sexybilities – Behinderung und Sexualität
Bericht von profamilia zur Sexualassitenz


Autorin:

Janina

Janina