Warum Mutter- und Vaterschaft neu und gender-neutral gedacht werden müssen, um ein diskriminierungsfreies Abstammungsrecht zu realisieren
Das deutsche Abstammungsrecht ist veraltet und heteronormativ. Lesbischen Frauen und non-binären Menschen wird aufgrund der restriktiven Definition der Mutterschaft und der Tatsache, dass der zweite Weg zur Elternschaft Männern vorbehalten ist, der rechtliche Weg zum Elternsein erschwert. Das Bundesverfassungsgericht soll dies ändern und die diskriminierenden Rechtsnormen für nichtig erklären.
GESPRÄCHSTOFF
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Mutter, Vater, Kind. Wer in das deutsche Abstammungsrecht schaut, könnte meinen, dass nur so Familien aussehen. Regenbogenfamilien werden von den Gesetzen nicht beachtet. Ganz im Gegenteil: Lesbische Frauen und non-binäre Menschen werden aufgrund von Regelungen im Abstammungsrecht diskriminiert. Die Mutterschaft wird Frauen, die das Kind geboren haben exklusiv zugesprochen, während die Vaterschaft auf Männer beschränkt ist. Frauen, die das Kind nicht geboren haben bleibt also nur der lange, unsichere Weg der Adoption. Eine Ungleichbehandlung, die spätestens seit der Legalisierung der Ehe für alle, veraltet und untragbar ist.
Frau Ackermann will Mutter sein
Im Februar 2020 hat Gesa Teichert-Ackermann ein Kind zur Welt gebracht. Ihre Lebenspartnerin Verena Ackermann kann aufgrund der aktuellen Rechtslage rechtlich nicht Mutter ihres Kindes sein. Deswegen fühlt sich Verena Ackermann aufgrund ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Sie will diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung nicht hinnehmen und geht rechtlich gegen die diskriminierenden Normen im deutschen Abstammungsrecht vor. Ihr Fall hat es bis vor das Bundesverfassungsgericht geschafft. Die Richter:innen in Karlsruhe müssen nun entscheiden, ob die aktuellen Regelungen zur Mutter- und Vaterschaft verfassungskonform sind.
Couchie Marita hat mit der Juristin Lea Beckmann von der Gesellschaft für Freiheitsrecht gesprochen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte betreut das Verfahren von Verena Ackermann vor dem Bundesverfassungsgericht. In dem Beitrag erklärt Frau Beckmann warum das aktuelle Abstammungsrecht ihrer Meinung nach gegen Art. 3 und Art. 6 des Grundgesetzes verstößt und wie ein diskriminierungsfreies Abstammungsrecht aussehen könnte.
Weiterführende Links
Hier findest du die Pressemitteilung der GFF zu den Klagen bezüglich der Elternrechte.
Und hier geht’s zu einem Bericht über den Stand im Fall Ackermann.